Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Berghotel Malta der VERBUND Tourismus GmbH

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der VERBUND Tourismus GmbH („VERBUND“) als Betriebsführungsgesellschaft des Berghotel Malta („Berghotel“) mit Dritten („Vertragspartner“ oder „Gast“) abgeschlossen werden. Die Leistungen bestehen insbesondere in der mietweisen Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen von VERBUND („Beherbergungsvertrag“ bzw. „Vertrag“).

1.2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners bzw. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB durch den Vertragspartner sind unbeachtlich und nicht gültig, es sei denn VERBUND stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsabschluss/Reservierung

2.1. Mit der Vornahme einer Reservierung bzw. Buchung bietet der Vertragspartner den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Vertragspartner eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Vertragspartner vorgenommenen Reservierung kommt - unter Akzeptanz dieser AGB durch den Vertragspartner - eine Buchung bzw. der Beherbergungsvertrag zwischen VERBUND und dem Vertragspartner zustande.

2.2. Angebote in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. VERBUND kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

2.3. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer.

2.4. VERBUND behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien, Kreditkartenautorisierungen oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren. In diesem Fall hat VERBUND den Vertragspartner vor Vertragsabschluss bzw. Vornahme der Reservierung darauf hinzuweisen.

2.5. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch die elektronische Übermittlung mittels E-Mail zulässig ist.

3. Preise

3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von VERBUND ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise.

3.2. Weitere im Berghotel angebotene Leistungen, die nicht im Beherbergungsvertrag bzw. im Vertrag inbegriffen sind, werden zu den im Berghotel ausgewiesenen Preisen angeboten und dem Gast bzw. Vertragspartner verrechnet.

3.3. Die geltenden Preise sind Bruttopreise und beinhalten, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Sofern lokale Abgaben, wie zum Beispiel die Ortstaxe, zusätzlich zum Zimmerpreis verrechnet wird, weist VERBUND darauf im Vorfeld und auch in der Reservierungsbestätigung extra hin.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

4.2. Bei Gruppenbuchungen gelten gesonderte Zahlungsbedingungen, auf die der Vertragspartner hingewiesen wird und die dem jeweiligen Vertrag bzw. der Reservierungsbestätigung zu entnehmen sind.

4.3. Sofern eine Anzahlung bereits vor Anreise erfolgt ist, wird bei Abreise nur mehr der Restbetrag der gebuchten Leistung, sowie weitere in Anspruch genommene Leistungen, verrechnet. Bei bereits erfolgter Zahlung der gebuchten Leistung via Kreditkarte, wird bei Abreise nur mehr das Entgelt für weitere in Anspruch genommene Leistungen verrechnet.

4.4. Eine Aufrechnung des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

4.5. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, MasterCard Visa Card.

4.6. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht VERBUND das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.

4.7. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht VERBUND weiteres zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

5. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer/Rechte des Vertragspartners

5.1. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner, sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, ab 14:00 Uhr des Anreisetages und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. VERBUND ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn das gebuchte Zimmer nicht fristgerecht freigemacht ist.

5.2. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gebuchten Zimmer, der Einrichtungen des Berghotels, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.

5.3. Der Gast bzw. Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

5.4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit VERBUND im Voraus vereinbart werden. Stimmt VERBUND einem Late-Check-out zu, wird für die zusätzliche Nutzung des Zimmers ein Betrag von € 20,00 in Rechnung gestellt. Für Abreisen, die nach 18:00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein Beherbergungsvertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

5.5. Der Gast bzw. Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann VERBUND der Verlängerung zustimmen. VERBUND trifft dazu keine Verpflichtung.

5.6. Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise das Berghotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten (Zufahrstraße) gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Berghotels infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. VERBUND ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

6. Weiterverkauf/-vermietung/-vermittlung

6.1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen VERBUND ist nicht zulässig. VERBUND ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung bzw. den Beherbergungsvertrag zu stornieren, insbesondere wenn der Vertragspartner bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

7. Haftung/Schadenersatz

7.1. VERBUND haftet allgemein gegenüber einem Vertragspartner, der Konsument im Sinne des KSchG ist, mit Ausnahme von Personenschäden, nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber einem Vertragspartner, der Unternehmer ist, haftet VERBUND allgemein nur bei krass grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.

7.2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von VERBUND auftreten, wird VERBUND bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, VERBUND rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

7.3. Für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen haftet VERBUND nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.4. Die Haftung von VERBUND ist nur dann gegeben, wenn die Sachen VERBUND bzw. dem Berghotel oder den vom VERBUND bzw. dem Berghotel befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern VERBUND der Beweis nicht gelingt, haftet VERBUND für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen.

7.5. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung von VERBUND, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist VERBUND aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung von VERBUND ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme von VERBUND für das Berghotel begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners bzw. des Gastes ist zu berücksichtigen.

7.6. Wertsachen können kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe des Berghotels deponiert werden. Für im Hotelsafe (Rezeption) untergebrachte Wertsachen und Bargeld besteht eine maximale Haftsumme von EUR 500. VERBUND haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde.

7.7. Die Verwahrung von Wertsachen und Geld kann VERBUND ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Berghotels gewöhnlich in Verwahrung geben.

7.8. In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder der Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich VERBUND anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

7.9. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.

7.10. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel und im Veranstaltungsbereich kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber VERBUND dar.

7.11. Der Vertragspartner haftet VERBUND gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen von VERBUND entgegennehmen, verursachen.

8. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag/Stornierung/Vorzeitige Beendigung

8.1. Bei Online-Buchungen bzw. Verträgen, welche im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, wird das Rücktrittsrecht des Vertragspartners binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ausgeschlossen.

8.2. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann VERBUND ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

8.3. Falls der Gast bis 19:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

8.4. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18.00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

8.5. VERBUND ist jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls (i) höhere Gewalt oder andere von VERBUND nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; (ii) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; (iii) VERBUND begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder (iv) ein wesentlicher Verstoß gegen diese AGB vorliegt.

8.6. VERBUND hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis      (E-Mail reicht aus) zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch VERBUND begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von VERBUND auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

8.7. Der Vertragspartner kann unter nachfolgenden Bedingungen vom Beherbergungsvertrag zurücktreten:

a. Eine Reservierung bzw. Buchung kann bis 24h vor dem Check in d.h. bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag unter Angabe der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach 18:00 Uhr am Vortag des vereinbarten Anreisedatums ist eine Stornierung ausgeschlossen und VERBUND behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Die Stornogebühren betragen 100% des Nächtigungspreises der ersten Nacht.

b. Bei anderen als unter lit a) vorgenommenen Reservierungen bzw. Buchungen finden die vorab mitgeteilten und in der Reservierungsbestätigung festgehaltenen Stornierungsbedingungen Anwendung.

c. Für Gruppenbuchungen gilt Ziffer 13.

8.8. Reist der Gast bzw. der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist VERBUND berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. VERBUND wird in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebots erspart oder was sie durch anderweitige Vermietung des gebuchten Zimmers erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn VERBUND im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme des vom Gast gebuchten Zimmers vollständig ausgelastet ist und das Zimmer auf Grund der Stornierung des Gastes bzw. Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast bzw. der Vertragspartner.

8.9. VERBUND ist zudem berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt wie Streiks, behördliche Maßnahmen oder andere von VERBUND nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, vorliegen; die (ii) Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Vertragspartners, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) VERBUND begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von VERBUND und dessen Berghotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von VERBUND zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 6).

8.10. Sofern der Beherbergungsvertrag von bestimmten nicht von VERBUND zu vertretenen Umständen gemäß 8.9. lit (i) vorzeitig beendet wird, hat der Vertragspartner für die nicht in Anspruch genommene Leistungen kein Entgelt zu leisten bzw. wird ein bereits geleistetes Entgelt von VERBUND entsprechend rückvergütet. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

8.11. Bei einer vorzeitigen Auflösung aus den anderen unter 8.9. angeführten Gründen, hat der Vertragspartner für die gebuchte Leistung das vereinbarte Entgelt zu leisten bzw. wird es nicht rückvergütet. Zudem ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet.

9. Gutscheine

9.1. Ein aufrechter Gutschein für eine Beherbergung im Berghotel kann entsprechend dieser AGB eingelöst werden.

10. Essen

10.1. In den öffentlichen Bereichen des Berghotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Spei¬sen untersagt.

11. Nichtrauchen im Berghotel

11.1. Rauchen ist den Gebäuden des Berghotels ausnahmslos untersagt. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenutzbarkeit bzw. Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundene Verdienstentgang geltend gemacht.

12. Haustiere

12.1. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von VERBUND. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn VERBUND dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes bzw. eines geeigneten Dritten steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt.

12.2. Darüber hinaus hat der Vertragspartner bzw. der Gast über eine Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist VERBUND auf Aufforderung vorzulegen.

12.3. Das Mitführen des Tieres in den Restaurantbereich sowie an der Bar des Berghotels ist, sofern die Bewegungsfreiheit anderer Gäste nicht gestört oder beeinträchtigt wird (siehe dazu v.a. 12.1.), gestattet. Im Wellnessbereich und im Frühstücksraum ( Buffetbereich) sind Tiere nicht erlaubt. Für das Haustier fällt eine bei der Reservierung bekannt gegebene Gebühr an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

12.4 Es ist nicht gestattet mehrere Haustier in einem Zimmer unter zu bringen. Die Anzahl ist mit einem größerem, maximal 2 kleineren Hunden pro Zimmer begrenzt.

13. Gruppenbuchungen

13.1. Bei Gruppenbuchungen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen bzw. der Reservierungsbestätigung ergeben.

14. Datenschutz

14.1. VERBUND erhebt im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten des Vertragspartners bzw. des Gastes nur, wenn dies für die Abwicklung des Vertrages notwendig und es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von VERBUND, abrufbar unter www.berghotelmalta.at, zu entnehmen.

15. Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges

15.1. Erfüllungsort ist Brandstatt 36, Kölnbreinsperre, A-9854 Malta.

15.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag bzw. Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht; für Klagen gegen einen Vertragspartner bzw. Gast, der Konsument im Sinn des KSchG ist, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.

15.3. Auf die AGB und den Beherbergungsvertrag ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen.

15.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. Der Beherbergungsvertrag bleibt in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt – außer bei Konsumenten im Sinn des KSchG – eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

15.5. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages bzw. Vertrages oder der AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

Stand vom 18.12.2020